Abrechnung

Bei uns kann je nach Situation individuell abgerechnet werden. 

Entlastungsbetrag über die Pflegekassen

In unserem Unternehmen können wir bereits ab Pflegegrad 1 über Ihre Pflege - bzw Krankenkasse den Entlastungsbetrag abrechnen. Aktuell liegt der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI m Monat bei 131€. 

Vereinbaren Sie gerne einen Termin zum kostenlosen Erstgespräch um über die Möglichkeiten informiert zu werden. 

Haushaltshilfe auf Rezept

Sie hatten einen Unfall, eine Operation, sind Erkrankt oder brauchen nur auf bestimmte Zeit unterstüzung ? 

Auch die Haushaltshilfe auf Rezept ist für uns abrechenbar. Melden Sie sich gerne für weitere Informationen zu einem kostenlosen Erstgepräch.

Privatzahler

Auch wenn kein Pflegegrad vorliegt kann man mit uns in Kontakt treten um Unterstützung zu bekommen. 

Wir bieten neben dem Entlastungsbetrag und der Abrechnung auf Rezept ebenfalls die Möglichkeit als Privatzahler unsere Dienste in Anspruch nehmen zu können.

Vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin zum kostenlosen Erstgespräch um alle weiteren Informationen zu bekommen.

Kein Pflegegrad vorhanden ?

Jenseits des Gewöhnlichen

Hier beginnt unsere Reise. Lernen Sie unser Unternehmen und unsere Arbeit kennen. Wir legen großen Wert auf Qualität und hervorragenden Service. Begleiten Sie uns, während wir gemeinsam wachsen und erfolgreich sind. Wir freuen uns, dass Sie hier sind, um Teil unserer Geschichte zu sein.